Wann gilt die DSGVO für KI?
Die Datenschutz-Grundverordnung (neuer Tab) gilt für jede Verarbeitung von Daten über eine identifizierbare Person. Eine Kunden-E-Mail in einen Chat-Assistenten kopieren, einen Lebenslauf zusammenfassen oder namentliche Bewertungen auswerten: Das alles sind Verarbeitungen.
Der AI Act ergänzt die DSGVO, er ersetzt sie nicht. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz (neuer Tab) und die Landesbehörden veröffentlichen Hinweise zum Umgang mit KI.
Fünf Fragen, die Sie stellen sollten
- Welche Rechtsgrundlage gilt: Vertrag, berechtigtes Interesse, Einwilligung?
- Sind die betroffenen Personen informiert?
- Ist der KI-Anbieter Auftragsverarbeiter mit einem Vertrag nach Artikel 28?
- Verlassen die Daten die Europäische Union, und mit welchen Garantien?
- Werden die Daten zum Training des Anbietermodells genutzt?
Risiken an der Quelle senken
Die besten personenbezogenen Daten sind die, die man nicht versendet. Pseudonymisierung ersetzt Namen, Adressen und Nummern vor dem Versand: Genau das leistet unsere Software LexPrivacy, vorgestellt in unseren Referenzen.
Für sensible Daten vermeidet eine selbst gehostete KI jede Weitergabe an Dritte. Der Europäische Datenschutzausschuss (neuer Tab) betont, dass die Anonymität eines Modells nicht vermutet werden darf, sondern nachgewiesen werden muss.
Teams schulen
Die meisten Datenpannen entstehen durch improvisierte Nutzung. Eine praxisnahe Schulung zeigt, was man einer KI anvertrauen darf und was nicht. Das verlangt auch Artikel 4 des AI Act, erklärt in unserem Artikel zur KI-Kompetenz.

